AGB's

I.

Allgemeines
  Die nachfolgenden allgemeinen Liefer-, Montage- und Geschäftsbedingungen (im folgenden "AGB" genannt) gelten für alle durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit. Es sei denn, dass diese schriftlich anerkannt werden. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen der Firma Bode Sytemlösungen GmbH.

 

II.

Abrechnungsgrundlage für Service/Schulungen
  Soweit nichts anders vereinbart ist, gelten die Preise gemäß Aushang.

 

III.

Voraussetzungen für die Auftragsausführung

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Während der Arbeiten muss von Seiten des Geldinstituts eine / zwei Begleitperson(en) zur Verfügung gestellt werden. (4-Augen-Prinzip)
Die Begleitperson(en) muss Zugang zu allen Anlagenteilen (Tresor, Diskretionsräume, Zwischentüren, Bedienplatz-PC,    Softwarepasswörter) haben.
Für die Administrationssoftware muss ein Passwort zur Verfügung gestellt werden. Sollten einzelne Funktionen nur im 4-Augen-Prinzip möglich sein, so muss die Begleitperson über die entsprechenden Zusatzrechte verfügen.
Während der Arbeiten steht die Anlage für den Kundenverkehr nicht zur Verfügung.
Die Arbeiten müssen ohne Unterbrechungen in der "normalen" Arbeitszeit von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr ausführbar sein. Bei kürzeren Arbeitszeiten oder durch die Öffnungszeiten bedingten Arbeitsunterbrechungen hat der Kunde für die unterbrechungsfreie Arbeitszeit im oben aufgeführten Rahmen zu sorgen. Arbeitsunterbrechungen und Wartezeiten werden wie Arbeitszeit verrechnet.
Der Kunde hat auf die Einhaltung der Revisionsbestimmungen zu achten.
Bei nicht Einhaltung des 4-Augen-Prinzips haftet der Kunde allein gegenüber Dritten.

 

 IV.

 Gewährleistungen



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Die Firma Bode Systemlösungen GmbH übernimmt in folgender Weise die Haftung für Mängel an Liefergegenständen und ausgeführten Montagearbeiten:
während eines Zeitraumes von 24 Monaten nach Übernahme der Lieferung/Montage hat der Auftraggeber einen Anspruch auf Beseitigung  von Fehlern (Nachbesserung). Kann die Firma Bode Systemlösungen GmbH einen ihrer Gewährleistungspflicht unterliegenden Fehler nicht beseitigen oder sind für den Auftraggeber weitere Nachbesserungsversuche unzumutbar, so kann der Auftraggeber anstelle der     Nachbesserung Wandlung (Rückgängigmachen des Vertrages) oder Minderung (Herabsetzung der Vergütung) verlangen.
Natürlicher Verschleiß ist in jedem Falle von der Gewährleistung ausgeschlossen.
Wegen weitergehender Ansprüche und Rechte haftet die Firma Bode Systemlösungen GmbH nur in Fällen des Vorsatzes und grober Fahrlässigkeit. Im übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. 
Durch Wartungsverträge werden die Beseitigung normaler Störungen nicht abgedeckt. Jeder über die Wartung hinausgehender Serviceeinsatz wird entsprechend der vorgenannten Stundensätze abgerechnet. 

 

 V.

Eigentumsvorbehalt 
  Die Firma Bode Systemlösungen GmbH behält sich das Eigentum an den Liefergegenständen bis zur Zahlung vor.
Bei vertragswidrigen Verhalten des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die Firma Bode Systemlösungen GmbH zur Rücknahme nach Mahnung berechtigt und der Auftraggeber zur Herausgabe verpflichtet. Entsprechende Handlungen gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag.
Werden die Liefergegenstände mit anderen der Firma Bode Systemlösungen GmbH nicht gehörenden Gegenstände untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Liefergegenstandes zu den anderen vermischten Gegenständen. Der Auftraggeber verwahrt das Eigentum für uns.

 

 VI.

 Haftung aus Delikten
  Schadenersatzansprüche aus Delikten sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit verursacht. Dies gilt auch für Handlungen unserer Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen. 

 

 VII.

 Zahlungsbedingungen
  Kaufpreise und Entgelte für Dienstleistungen und Nebenleistungen sind binnen sieben Kalendertagen nach Rechnungszugang zur Zahlung fällig.
Scheck und Wechselhergaben gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Die Wechselentgegennahme bedarf immer einer vorhergehenden schriftlichen Vereinbarung mit der Firma Bode Systemlösungen GmbH. Bei Hereinnahme von Wechseln werden die bankmäßigen Diskont- und Einziehungsspesen berechnet. Sie sind sofort in bar zu zahlen.
Verzugszinsen berechnet die Firma Bode Systemlösungen GmbH mit 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 1 des Diskontsatzüberleitungsgesetzes. Sie sind höher anzusetzen, wenn die Firma Bode Systemlösungen GmbH eine Belastung mit einem höheren Zinssatz nachweist und niedriger anzusetzen, wenn der Auftraggeber eine geringere Belastung nachweist.
Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher von der Firma Bode Systemlösungen GmbH nicht anerkannten Gegenansprüche des Auftraggebers ist nicht statthaft, ebensowenig die Aufrechnung mit solchen.

 

 VIII.

 Erfüllungsort und Gerichtsstand
  Erfüllungsort ist Hildesheim.
Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Klage bei dem Gericht zu erheben, das für unseren Hauptsitz zuständig ist. Die Firma Bode Systemlösungen GmbH ist auch berechtigt, am Hauptsitz des Auftraggebers zu klagen.
Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen, auch wenn der Auftraggeber seinen Firmensitz im Ausland hat. 

 

 IX.

 Sonstiges
  Übertragungen von Rechten und Pflichten des Auftraggebers aus dem mit uns geschlossenem Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Zustimmung.
Sollte eine Bestimmung nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt.